Ab sofort gilt ein erneutes Besuchsverbot
Ab sofort gilt erneut ein Besuchsverbot an der Charité: Stationäre Patientinnen und Patienten dürfen zunächst bis zum 31. Januar keine Besuche mehr empfangen.
Für Eltern von stationär betreuten Kindern unter 16 Jahren sowie für Angehörige von Schwerstkranken sind im Einzelfall Ausnahmen von dieser Regelung möglich. Zudem sind in den Ambulanzen keine Begleitpersonen zugelassen – ausgenommen sind gebrechliche oder anderweitig hilfsbedürftige Patientinnen und Patienten, die von einer Person begleitet werden dürfen.
rund für die Maßnahme ist die anhaltend angespannte Situation mit hohen Zahlen an Neuinfektionen sowie COVID-19-Erkrankten auf den Normal- und Intensivstationen. Ziel ist es, mögliche Infektionswege in die Kliniken hinein zu begrenzen und Patientinnen und Patienten genauso wie Mitarbeitende zu schützen.
Kontakt
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Postadresse:Hindenburgdamm 3012203 Berlin
CBF, Haus V (Eingang West), Aufzug 10 / 11 / 12Zurück zur Übersicht