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Meldung

06.04.2023

Regelungen für Patientenbesuche

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Weitere Einschränkungen der Besuchsregelung an der Charité

Zum 7. April laufen die letzten bundesweit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen aus. Dies nimmt der Vorstand zum Anlass, um auch die Regelungen an der Charité anzupassen: Ab Samstag können Patient:innen wieder regulär Besuch empfangen. Maskenpflicht besteht weiterhin in Bereichen mit vulnerablen Gruppen. Die Entscheidung zur Maskenpflicht wird von den Klinikidirektor:innen getroffen. Besucher:innen mit Atemwegsinfektionen sollten aber möglichst von Besuchen absehen bzw. einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Bitte beachten Sie, dass Plakate zu veralteten Corona-Schutzmaßnahmen nun auch in den einzelnen Bereichen abgenommen werden können.

Patient:innen und Begleitpersonen

  • Standard-Hygienemaßnahmen laut Hygieneleitfaden (HLF) der Charité, inkl. Händedesinfektion, Fensterlüftung 2x / Stunde in Räumen ohne Klimatisierung 
  • keine FFP2-Maskenpflicht; Mund-Nasen-Schutz außerhalb des eigenen Patientenzimmers bei Atemwegssymptomen 
  • nach Entscheidung der verantwortlichen Klinikleitung, der Klinikumsleitung oder dem Institut für Hygiene kann eine grundsätzliche Maskenpflicht für vulnerable Patientengruppen bzw. deren Versorgung oder bei besonderen Umständen (z.B. Ausbruch) angeordnet werden
  • keine Testpflicht; Ag-Test, ggf. gefolgt von PCR-Test bei Atemwegssymptomen; generelles Testen in ausgewählten Bereichen: Onkologie, Transplant und weitere Risikobereiche

Besucher:innen

  • Standard-Hygienemaßnahmen laut Hygieneleitfaden (HLF) der Charité, inkl. Händedesinfektion

Kontakt

Intensivstation S44i/S44p

Charité – Universitätsmedizin Berlin

Postadresse:Hindenburgdamm 3012203 Berlin

CBF, Haus V (Eingang West), Aufzug 10 / 11 / 12


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