Weitere Einschränkungen der Besuchsregelung an der Charité
Zum 7. April laufen die letzten bundesweit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen aus. Dies nimmt der Vorstand zum Anlass, um auch die Regelungen an der Charité anzupassen: Ab Samstag können Patient:innen wieder regulär Besuch empfangen. Maskenpflicht besteht weiterhin in Bereichen mit vulnerablen Gruppen. Die Entscheidung zur Maskenpflicht wird von den Klinikidirektor:innen getroffen. Besucher:innen mit Atemwegsinfektionen sollten aber möglichst von Besuchen absehen bzw. einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Bitte beachten Sie, dass Plakate zu veralteten Corona-Schutzmaßnahmen nun auch in den einzelnen Bereichen abgenommen werden können.
Patient:innen und Begleitpersonen
- Standard-Hygienemaßnahmen laut Hygieneleitfaden (HLF) der Charité, inkl. Händedesinfektion, Fensterlüftung 2x / Stunde in Räumen ohne Klimatisierung
- keine FFP2-Maskenpflicht; Mund-Nasen-Schutz außerhalb des eigenen Patientenzimmers bei Atemwegssymptomen
- nach Entscheidung der verantwortlichen Klinikleitung, der Klinikumsleitung oder dem Institut für Hygiene kann eine grundsätzliche Maskenpflicht für vulnerable Patientengruppen bzw. deren Versorgung oder bei besonderen Umständen (z.B. Ausbruch) angeordnet werden
- keine Testpflicht; Ag-Test, ggf. gefolgt von PCR-Test bei Atemwegssymptomen; generelles Testen in ausgewählten Bereichen: Onkologie, Transplant und weitere Risikobereiche
Besucher:innen
- Standard-Hygienemaßnahmen laut Hygieneleitfaden (HLF) der Charité, inkl. Händedesinfektion
Kontakt
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Postadresse:Hindenburgdamm 3012203 Berlin
CBF, Haus V (Eingang West), Aufzug 10 / 11 / 12Zurück zur Übersicht